Holzabfall

Holzabfall-Container

Was versteht man unter Holzabfall?

Altholz wird in 4 verschiedene Kategorien unterteilt (A1-A4).

Naturbelassenes Holz, welches lediglich mechanisch behandelt wurde zählt zur Kategorie A1.

Als A2-Holz bezeichnet man bearbeitetes Holz zum Beispiel durch verleimen, lackieren, beschichten. Es darf aber keine halogenorganische Verbindung oder Holzschutzmittel enthalten.

Altholz mit hologenorganischen Verbindungen wird der Kategorie A3 zugeordnet.

A4-Holz muss gesondert entsorgt werden und ist oftmals mit Holzschutzmitteln behandelt worden. Hierzu rufen Sie uns bitte im Büro unter (030) 678 20310 an.

Was darf in den Holzabfall-Container?

In einen Holzabfall-Container dürfen folgende Materialien:

  • Holzmöbel

  • Dielen, Parkett etc.

  • Innentüren (keine Metalltüren)

  • Spanplatten

  • Paletten

  • Schnittreste

  • Industriehölzer

  • Deckenpaneele

  • Furnierholz

 

Was darf nicht in den Holzabfall-Container?

In einen Holzabfall-Container dürfen folgende Materialien nicht hinein:

  • Türen / Fenster mit Glas

  • Holz mit Anhaftungen (z.B. Kunststoff, Glas)

  • Bahnschwellen

  • Brandholz

  • Gefährliche Abfälle

  • Teerhaltiges Holz

  • Holzzäune aus dem Außenbereich

  • Leitungsmasten

  • keine Baumischabfälle

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